qualifiziert Standard-Industriegasflaschen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu zugelassenen Arzneimittelgasflaschenund Lebensmittelgasflaschen.
Die neue EU-Verpackungsordnung
tritt ab 12. August 2026 in Kraft.
Die Verordnung betrifft alle in der Lebensmittelindustrie und Gastronomie. Ab 12. August 2026 sind diese „Verpackungen“ mit einer Konformitätsbewertung auszustatten.
Gasflaschen
für die Lebensmittelindustrie und Gastronomie


Druckgasbehälter (Gasflaschen) für Lebensmittelgase müssen nach der Neuen ,,EU Verpackungsverordnung“ (PPWR) ab 12. August 2026 über eine entsprechende Konformitätsprüfung (*) verfügen.Bei negativer Konformitätsbewertung ist der Druckgasbehälter (Gasflasche) entsprechend zu kennzeichnen.
Die Verordnung betrifft alle in der Lebensmittelindustrie und Gastronomie. Ab 12. August 2026 sind diese „Verpackungen“ mit einer positiven Konformitätsbewertung auszustatten.
*)

Was ändert sich ab August 2026?
Ab dem 12. August 2026 dürfen im Lebensmittelbereich nur noch neue Gasflaschen eingesetzt werden, die eine offizielle Konformitätserklärung aufweisen, welche die Einhaltung aller gesetzlichen Standards bestätigt.
Die aktuelle Situation
Momentan verfügen viele Gasflaschen im Lebensmittelbereich noch nicht über diese Konformitätserklärung. Dies birgt Risiken in Bezug auf Sicherheit und Haftung.
Übergangsfrist bis August 2026
Bestehende Gasflaschen dürfen bis zum 11. August 2026 und darüber hinaus verwendet werden, müssen danach jedoch einer CE-Prüfung unterzogen werden und bei negativem Prüfbescheid deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.
Unsere Lösung: oxytop Lebensmittelgasflaschen
oxytop liefert schon heute Gasflaschen, die den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechen. Vermeiden Sie Risiken – sichern Sie jetzt Ihre Konformität!
Vergleich
Sehen Sie in unseren detaillierten Vergleichsfotos den deutlichen Unterschied zwischen gesetzeskonformen und herkömmlichen Gasflaschen. Erkennen Sie klar die Vorteile unserer Produkte.
Arzneimittel-gasflaschen
in Kliniken und dem Rettungsdienst
Druckgasbehälter (Gasflaschen) für
Arzneimittelgase müssen über eine
Bauartzulassung nach den jeweils geltenden
nationalen und internationalen gesetzlichen
und technischen Vorschriften verfügen.
Druckgasbehälter, die nicht über eine solche
Bauartzulassung verfügen, sind gesetzlich als
Arzneimittelfälschungen zu qualifizieren.

Problemstellung aktuell
Derzeit werden meist Gasflaschen eingesetzt, die nicht diesen gesetzlichen Anforderungen und Verordnungen entsprechen und eigentlich „gefälschte Arzneimittel“ darstellen.
Der Einsatz und die Verwendung solcher ungeprüften Gasflaschen als Verpackungen für Arzneimittelgase (mit Wechselwirkungen zwischen dem Material der Gasflasche und dem abgefüllten Arzneimittelgas) ist nach den gesetzlichen Vorgaben untersagt! Der Einsatz und die Verwendung solch mangelhafter Arzneimittel ist nicht erlaubt und birgt erhebliche rechtliche Risken für Inverkehrbringer und Anwender.
Professionelle Innenbeschichtung – maximaler Schutz
Unsere Arzneimittelgasflaschen verfügen über sämtliche vom Gesetzgeber geforderte Zulassungen und entsprechen auch den Vorgaben der EP –USP - Int.Ph (WHO).
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen professionell innenbeschichteter Arzneimittelgasflaschen.

Sichtbarer Unterschied
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen professionell innenbeschichteter Arzneimittelgasflaschen.
Die oberste Priorität
der Patientensicherheit
ist somit nicht gegeben!
Aktuelle gesetzliche Anforderungen
Für Arzneimittelgasflaschen ist eine Prüfung als „pharmazeutische Verpackung“ vom Gesetz vorgeschrieben. Bildet doch die Gasflasche als Verpackung mit dem abgefüllten Arzneimittelgas gemeinsam das Arzneimittel (AMG) welches beim Patienten zur Anwendung kommt.
Vergleich
Wir können gebrauchte und neue Industriegasflaschen als Arzneimittelverpackung (pharmazeutische Verpackung) gesetzeskonform um- und ausrüsten.

Jetzt handeln – sichern Sie Ihre Sicherheit und Konformität
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